Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, nachfolgend Kunde genannt, und der Firma Fahrtensegler Yacht Charter, nachstehend „FYC“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) über die entgeltliche Geschäftsbesorgung und füllen diese aus.
- Geltungsbereich dieser Vermittlungsbedingungen; Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Diese Vermittlungsbedingungen gelten für die Vermittlung durch FYC
sowohl von alleinstehenden Einzelleistungen (z.B. bloß unbemanntes Charterboot oder bloße Bereitstellung eines Skippers jeweils als alleinstehende Einzelleistung) oder von Kombinationen aus mehreren gleichartigen Einzelleistungen im Sinne sonstiger touristischer Leistungen gem. § 651a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BGB (z.B. Kombination aus Charterboot mit Skipper) – mithin als Mehrheit von Reiseleistungen einer einzigen Art. Dabei werden stets zu den vermittelten Einzelleistungen, unabhängig davon, ob diese als alleinstehende Einzelleistungen oder als Leistungskombination angeboten werden, jeweils unterschiedliche Leistungserbringer als Leistungsvertragspartner des Kunden vermittelt (d.h. Charterunternehmen als Vertragspartner des Kunden bzgl. des Charterboots und Skipper als Vertragspartner des Kunden bzgl. der Skipper-Leistungen). Diese Leistungsvermittlung erfolgt in der Regel zum Zweck der Anmietung einer Charteryacht.
1.2. Die Möglichkeit des Kunden zur Nutzung von Kojen-Schlafplätzen im Rahmen der Nutzung eines Charterboots stellt einen wesensmäßigen Bestandteil der ggf. vermittelten Charterbootnutzung im Sinne des § 651a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BGB dar.
1.3. FYC hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Leistungen von FYC vorliegen.
1.4. FYC haftet daher weder für die Angaben der vermittelten Leistungsträger zu Preisen und Leistungen, noch für die Leistungserbringung selbst noch für etwaige Leistungsmängel.
1.5. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch FYC kommt zwischen dem Kunden und FYC der Vertrag über die Vermittlung von Leistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
1.6. Bei der Buchung von Leistungen für mehrere Personen wird wie folgt unterschieden:
a) Bei der Buchung von Paaren und Familien ist die jeweils anmeldende Person Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber dem vermittelten Leistungsträger.
b) Bei der Buchung von mehreren Personen (die keine Paare und Familien sind) durch eine anmeldende Person, die keine Institution vertritt, haftet die anmeldende Person für alle vertraglichen Verpflichtungen von Personen, für die sie die Buchung vornimmt, wie für ihre eigenen, soweit sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Bei der Buchung von geschlossenen Gruppen durch eine Institution (Firma, Verein, Schule etc.), ist ausschließlich die gebuchte Institution und der zugehörige Gruppenanmelder, nicht der einzelne Teilnehmer, Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber dem vermittelten Leistungsträger. Soweit diese Bedingungen nachstehend Bezug nehmen auf den Begriff „Kunde“ als Vertragspartner des vermittelten Leistungsträgers, umfasst dies die anmeldende Person bzw. die gebuchte Institution und auch den Gruppenauftraggeber. Die Teilnehmer als mitgebuchte Teilnehmer bzw. als Mitglieder der Gruppe hingegen, haben lediglich die Stellung eines Begünstigten nach den Grundsätzen eines Vertrages zugunsten Dritter mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer nicht berechtigt sind, die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere die Unterkunftsleistungen an sich selbst ohne Zustimmung bzw. Mitwirkung des Gruppenauftraggebers zu fordern und/oder die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Gruppenauftraggeber abzuändern.
1.7. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von FYC ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.8. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit dem Leistungserbringer als Vertragspartner des Kunden getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Leistungs- oder Vermittlungsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
- Allgemeine Vertragspflichten von FYC, Auskünfte, Hinweise
2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch FYC vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Leistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet FYC im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet FYC gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist FYC nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Leistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von FYC im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt FYC bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der vermittelten Leistungen keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.5. Sonderwünsche nimmt FYC nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat FYC für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
- Unterlagen über die vermittelten Leistungen
3.1. Sowohl den Kunden, wie auch FYC trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die vermittelten Leistungen, die dem Kunden durch FYC ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Vertragsvorlagen und sonstige Unterlagen über die vermittelten Leistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
3.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Leistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch FYC nach Wahl von FYC durch postalischen oder elektronischen Versand.
- Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber FYC
4.1. Der Kunde hat von ihm erkannte Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von FYC nach deren Feststellung dieser unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Leistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
4.2. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 4.1. entfallen keinesfalls
n bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von FYC oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FYC resultieren
n bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FYC oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FYC beruhen
n bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
n im Falle einer Haftung von FYC für Buchungsfehler nach § 651x BGB, die jedenfalls unberührt bleibt.
4.3. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so können unbeschadet der Regelungen in Ziffer 4.2 Ansprüche des Kunden entfallen, wenn FYC nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit FYC nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden FYC die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
4.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, FYC auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen (etwa Mobilitätseinschränkungen des Kunden) im Hinblick auf die nachgefragten Leistungen hinzuweisen.
4.5. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber jeweils vermittelten Leistungserbringern bleibt von den Regelungen dieser Ziffer 4 unberührt.
- Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso
5.1. FYC ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
5.2. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann FYC, soweit dies den Vereinbarungen zwischen FYC und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB. FYC ist berechtigt, das jeweils vertraglich vereinbarte Leistungsentgelt für den vermittelten Leistungserbringer zuzüglich eines separat ausgewiesenen Vermittlungsentgelts zugunsten von FYC zu berechnen (siehe Ziffer 8).
5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
5.4. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von FYC nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von FYC ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder FYC aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
- Pflichten von FYC bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
6.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber FYC gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Leistung Ansprüche sowohl gegenüber FYC als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
6.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von FYC auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
6.3. Übernimmt FYC – auch ohne hierzu verpflichtet zu sein – die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet FYC für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von FYC selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
6.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von FYC zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
- Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Leistungen
7.1. FYC weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
7.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Leistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
7.3. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. FYC haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
- Vergütungsansprüche des Vermittlers
8.1. Die Serviceentgelte, die FYC für die Vermittlung von Leistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden zustehen, werden gesondert ausgewiesen im Rahmen der Rechnungen, die seitens FYC im Hinblick auf die vermittelten Leistungsentgelte übermittelt werden.
8.2. Der Anspruch der FYC als Vermittler auf Vermittlungsentgelte bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
- Haftung von FYC
9.1. FYC haftet unbeschränkt im Rahmen seiner vertraglichen oder gesetzlichen Vermittlungspflichten
a) soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
b) soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung von FYC beschränkt auf Schäden, die durch FYC oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2. Soweit FYC eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet FYC nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.
9.3. FYC haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Leistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von FYC, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
9.4. Eine etwaige eigene Haftung von FYC aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
- Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. FYC weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass FYC nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für FYC verpflichtend würde, informiert FYC die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. FYC weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
10.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und FYC die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können FYC ausschließlich an deren Sitz verklagen.
10.3. Für Klagen von FYC gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von FYC vereinbart.
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© Diese Vermittlerbedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
TourLaw – Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart,2024
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Vermittler der Leistungen ist:
Fahrtensegler Yacht Charter
Inhaber: Alexander Möller
Maueräckerstr. 79
75399 Unterreichenbach
Telefon: +49 (0) 7235 973543
Email: info@fahrtensegler-charter.de
Web: www.fahrtensegler-charter.de
Stand dieser Fassung: Februar 2024