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Bodenseeschifferpatent

Das Bodenseeschifferpatent bezeichnet in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeuges auf dem Bodensee. Patentpflichtig sind Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Maschinenleistung 4,4 kW (6 PS) überschreitet oder Segelfahrzeuge mit mehr als 12 qm Segelfläche. Rechtliche Grundlage ist die Bodensee-Schifffahrtsordnung.

Das Schifferpatent wird für Sportschiffer in den Kategorien A (Maschinenantrieb) und D (Segelfahrzeuge) erteilt.

Voraussetzungen:

  • Kategorie A: 18 Jahre, Kategorie D: 14 Jahre
  • Ärtzliches Attes

 

Zur Berechtigung der Führung eines Fahrzeuges auf den Strecken des Hochrheins (von Stein bis Schaffhausen) ist eine gesonderte Prüfung abzulegen.

Wir führen im Rahmen unserer Kombikurse Theorieabende für das Bodenseeschifferpatent durch. Die Praxisausbildung und -prüfung kann durch den Sportbootführerschein See und SKS überschrieben werden. Alternativ – wer nur das Bodenseeschifferpatent erwerben will – kann die Praxis am Bodensee ablegen.

Nach Erwerb des Bodenseeschifferpatents kann man dies mit geringen Kosten und ohne Prüfung auf den Sportbootführerschein Binnen umschreiben – umgekehrt geht das leider nicht !

Wer allerdings nur einmal im Jahr am Bodensee fahren will, kann sich auch unter Nachweis des Sportbootführerscheins Binnen einmal pro Jahr für 4 Wochen am Stück ein Ferienpatent ausstellen lassen.

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